Malta’s Veto gegen die europäische Einheitssteuer

Malta hat das Gefühl aus den EU- Diskussionen gedrängt zu werden. Warnt der maltesische Finanzminister Clyde Caruana und hat die Haltung Maltas in Bezug auf internationale Diskussionen über einen möglichen globalen Mindeststeuersatz für Unternehmen brutal offen bewertet.

”Die COVID-19-Pandemie hat die Bemühungen der EU, insbesondere einiger Mitgliedstaaten, beschleunigt, die Idee voranzutreiben, mehr Einnahmen zu erzielen, zumal einige Mitgliedstaaten dringend mehr Finanzmittel benötigen.” Er warnt davor, dass die Stimmung im Raum sei, dass EU- Mitgliedstaaten, die sich der Zustimmung entziehen, aufgefordert werden, nicht an weiteren Diskussionen teilzunehmen.

”Malta kann also nicht einfach sagen, dass wir anderer Meinung sind, sonst werden wir vollständig von den Verhandlungen ausgeschlossen. Aber wir müssen Weise genug sein, um zu verstehen, wonach andere suchen. Wenn wir verstehen, wonach sie suchen, werden sie verstehen, wonach wir suchen.”


Es bleibt bei 5% Kapitalertrag- Steuer

Unsere Quellen aus dem maltesischem Parlament haben uns gegenüber angedeutet, dass die maltesische Regierung vorschlagen wird, dass der Mindeststeuersatz von 15 Prozent nur für Unternehmen gelten sollte, die einen großen Umsatz erzielen. Dies würde es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, sich weiterhin für niedrigere Steuerklassen zu qualifizieren. Malta bietet internationalen Unternehmen einen effektiven Steuersatz von fünf Prozent.

Dafür tritt 2024 die EU- Richtlinie zu “Briefkastenfirma” in Kraft. Service- Provider unterliegen der Meldepflicht. Somit werden Firmen die nicht mindestens drei Indikatoren für ein "Mindestmaß an Substanz" angeben, nämlich eines physischen Standorts (Büro) für die Ausübung der Geschäftstätigkeit, ein EU-Bankkontos, die ausschließliche Tätigkeit eines Geschäftsführers (kein sogenannter Frühstücksdirektor) und das Vorhandensein von Beschäftigten. Diesen Angaben sind zu belegen.

Die Mitgliedstaaten legen für den Fall, dass die Erklärung nicht oder zu spät abgegeben wird, Sanktionen in Höhe von mindestens 5 % des Umsatzes des Unternehmens in dem betreffenden Steuerjahr fest. Aus diesem Grund werden die Unternehmen bereits jetzt aufgefordert, ihre Struktur zu überprüfen.


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